NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gegenüber dem WDR angekündigt, dass das In-Krafttreten der Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar auf den 1. April 2025 verschoben wird. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher:
Lisa-Kristin Kapteinat:
„Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hält dem Druck der Krankenhäuser nicht mehr stand und hat offensichtlich eingesehen, dass bei der Krankenhausplanung ein „mit dem Kopf durch die Wand“ nicht funktioniert. Die Krankenhäuser haben mit ihrer Kritik an den bisherigen Planungen der Landesregierung deutlich gemacht, dass Klinikschließungen die Folge sein werden. Jetzt haben die Krankenhäuser mehr Zeit, sich auf die Veränderungen vorzubereiten. Auf den Trichter, dass es vielleicht keine gute Idee ist, zum 1. Januar 2025 den jeweiligen Kliniken bestimmte Eingriffe und Operationen zu untersagen, ohne dass zeitgleich woanders zusätzliche Kapazitäten starten, hätte er freilich wesentlich eher kommen können.
Trotz des neuen Zeitplans bleibt weiter unklar, wie die Landesregierung die Krankenhausplanung finanzieren will. Bis zum Jahr 2030 sollen 2,5 Milliarden Euro für die Krankenhausplanung zur Verfügung gestellt werden. Die Krankenhäuser haben aber bereits rund sieben Milliarden Euro an Investitionsmitteln beantragt. Wie diese Lücke geschlossen werden soll, ist allen Beteiligten nach wie vor ein Rätsel.“
Der heimische Abgeordnete Achim Post (SPD) lädt junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren vom 18. bis 20. Dezember 2024 nach Berlin ein. Unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas finden die 30. Tage der Begegnung im Deutschen Bundestag statt. „Ich würde mich sehr freuen, wenn auch junge Menschen aus dem Mühlenkreis bei den Tagen der Begegnung mitdiskutieren“, so Achim Post.
Seit 1985 lädt ein parteiübergreifender Einladerkreis von Abgeordneten zu dieser Veranstaltung mit Vorträgen, Seminaren und Gesprächen in den Deutschen Bundestag. Der vorherige Schirmherr Dr. Wolfgang Schäuble bezeichnete die Tage der Begegnung respektvoll als „die älteste fraktionsübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag“.
Spitzenpolitiker, Journalisten und Unternehmer denken gemeinsam über Politik, Glaube und Werte nach, stellen sich der Diskussion mit den etwa 150 Teilnehmenden und betonen die Wichtigkeit der Präambel unseres deutschen Grundgesetzes „...in Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Persönliche Begegnungen und Gespräche sollen dazu beitragen, die universelle Verantwortung für die Gestaltung unseres Gemeinwesens bewusst zu machen und einen authentischen Einblick in die Arbeit des Parlaments und den Politikeralltag zu gewähren.
Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung kann direkt unter https://www.tage-der-begegnung.de/anmeldung erfolgen. Nähere Informationen gibt es unter https://www.tage-der-begegnung.de. Interessierte können sich bei Fragen an das Büro von Achim Post oder direkt an das Team der Tage der Begegnung unter team@tage-der-begegnung.de wenden.
Der Bund plant mit der Strategie „Zoll 2030“ eine umfassende Reform der Zollverwaltung. Ziel ist es, den Beitrag des Zolls zur inneren Sicherheit und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen. Unter anderem sollen Ermittlungseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten im Zoll zusammengeführt werden.
Carlos Kasper, zuständiger Berichterstatter:
„Die Strategie Zoll 2030 ist eine echte Chance, die Zollverwaltung für die Zukunft gut aufzustellen. Ich begrüße die Zusammenlegung verschiedener Behördenteile. Damit wird gerade der Aufgabenbereich des Zolls beim Thema innere Sicherheit deutlich gestärkt.
Die Bündelung der Ermittlungskompetenzen und Einheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten werden die Schlagkraft des Zolls insgesamt deutlich erhöhen. Das ist ein richtiger Schritt für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es ist nur konsequent, nun auch einen neuen Studiengang für den Vollzugsbereich einzuführen. So werden wir zukünftige Zollbeamtinnen und Zollbeamte noch besser und gezielter für die Kriminalitätsbekämpfung ausbilden. Außerdem wird dies die Attraktivität des Zolls im Wettbewerb um die besten Köpfe erhöhen.
Die geplante Automatisierung von Prozessen bei der Zollabfertigung ist ein längst überfälliger und richtiger Schritt. Damit sagen wir auch dem Zollbetrug durch chinesische Plattformen wie Temu und Shein den Kampf an.“
Heute beginnt um 10:00 Uhr im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags die Anhörung zum Haushaltsplanentwurf der schwarz-grünen Landesregierung für 2025, zu der die Sachverständigen bereits 28 schriftliche Stellungnahmen eingereicht haben.
Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Bereits die schriftlichen Stellungnahmen zeigen, dass die von der schwarz-grünen Landesregierung vorgeschlagenen Kürzungen im Sozialbereich selbst von den nicht betroffenen Verbänden und Organisationen scharf kritisiert werden. Viele Expertinnen und Experten warnen deutlich vor den massiven Einsparungen bei sozialen Diensten und Wohlfahrtsverbänden, da diese Kürzungen zentrale soziale Unterstützungsstrukturen gefährden und besonders vulnerable Gruppen treffen. Auch die fehlende Lösung für die Altschulden der Kommunen wird angemahnt: Städte und Gemeinden fordern zurecht eine langfristige Altschuldenregelung, da die steigende Schuldenlast ihre finanzielle Handlungsfähigkeit und Investitionskraft erheblich einschränkt. Zudem wird die Unterfinanzierung der öffentlichen Infrastruktur im Entwurf beanstandet: Insbesondere in Bereichen Bildung, öffentliche Sicherheit und kommunale Infrastruktur fehlen notwendige Investitionen. Diese Defizite werden wir heute in der Anhörung ansprechen, zumal es sich der Höhe nach eigentlich um einen Rekordhaushalt handelt.“
Besorgniserregende Auswirkungen für Mieter und Sozialhilfeempfänger bei einheitlicher Besteuerung
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) im Kreis Minden-Lübbecke appelliert eindringlich an die Kommunen des Kreises, bei der Grundsteuer B einen differenzierten Hebesatz anzuwenden. Eine Entscheidung für einen einheitlichen Hebesatz hätte laut AfA-Kreisvorsitzendem Peter Bernard gravierende Folgen für Mieter sowie Wohngeld- und Bürgergeldempfänger, die durch gestiegene Nebenkosten zunehmend belastet werden könnten.
„Ein differenzierter Hebesatz würde es ermöglichen, Wohnimmobilien geringer zu besteuern als Gewerbeimmobilien. So könnte man die Belastung für Haushalte mit niedrigem Einkommen abfedern“, erklärt Bernard. Da die Grundsteuer in Deutschland in der Regel auf die Mietnebenkosten umgelegt wird, würde ein einheitlicher Hebesatz Mieter unverhältnismäßig stark treffen. Für Wohngeldempfänger und Bürgergeldbezieher, die ohnehin mit knappen Budgets auskommen müssen, wären die steigenden Kosten laut AfA besonders hart spürbar.
Eine Anhebung des Hebesatzes auf Wohnimmobilien würde für viele Haushalte eine existenzielle Belastung darstellen. Die Jobcenter im Kreis könnten gezwungen sein, Mieten aufgrund gestiegener Nebenkosten als „unangemessen teuer“ einzustufen und entsprechende Zahlungen zu verweigern. Dies würde für zahlreiche Mieterinnen und Mieter im Kreis bedeuten, ihre Wohnungen aufgeben zu müssen. „In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum ohnehin Mangelware ist, droht so eine Mietschuldenfalle. Betroffene müssten dann die nicht übernommenen Nebenkosten aus dem Regelsatz finanzieren – eine Rechnung, die oft nicht aufgehen wird“, so Bernard.
Ein einheitlicher Hebesatz würde nicht nur die Mieter, sondern auch die Vermieter belasten, die gezwungen wären, steigende Kosten an ihre Mieter weiterzugeben und möglicherweise mit steigenden Mietschulden zu rechnen. Die AfA sieht hierin eine Bedrohung des sozialen Friedens im Kreis: „Eine Kommune darf nicht Menschen, die am unteren Existenzminimum leben, durch solche Belastungen in die Verschuldung treiben,“ mahnt Bernard.
Abschließend ruft die AfA im Kreis Minden-Lübbecke die Kommunen dazu auf, sich für differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B zu entscheiden: „Wohnen muss bezahlbar bleiben und darf nicht zur Kostenfalle werden – insbesondere nicht für Menschen mit ohnehin knappen finanziellen Mitteln.“
Im Rahmen der heutigen Sitzung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde endgültig klar, dass es keine Anhörung zu den Auswirkungen des von der Landesregierung eingebrachten Haushaltsentwurfes 2025 auf den Sozialbereich geben wird. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, dass insbesondere die Sozialverbände darstellen sollten, welche Folgen die geplanten Kürzungen bei den Projekten, Unterstützungsleistungen und (Beratungs-) Angeboten hätten. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen hatten das aber mit ihrer Mehrheit abgelehnt.
Dazu erklären Lena Teschlade, sozial- und arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher:
Lena Teschlade:
„Im Haushalt 2025 plant die Landesregierung einen ungeheuren Kahlschlag im Sozialbereich. Trotz eines Rekordbudgets wird hier der Rotstift angesetzt. Davon ist insbesondere die Freie Wohlfahrtspflege betroffen: Mit über zwei Millionen Euro sollen fast 35 Prozent der Mittel gekürzt werden. Dabei übernimmt die Freie Wohlfahrtspflege zentrale Aufgaben bei der Unterstützung hilfebedürftiger Menschen. Dazu zählen beispielsweise Schwangerschaftskonfliktberatungen, Sozialberatungen für Geflüchtete oder Pflegebedürftige. Neben der Freien Wohlfahrtspflege wird auch deutlich bei den Aidshilfen, bei Inklusionsmaßnahmen, der Agentur Barrierefrei, bei Krebsberatungsstellen oder der Berufseinstiegsbegleitung gespart. So werden Strukturen zerstört, die man nur schwer wieder aufbauen kann, wenn die Kürzungspläne der schwarz-grünen Koalition nicht gestoppt werden.“
Auch mit Blick auf die aktuelle Steuerschätzung ist Achim Post zuversichtlich, dass die laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt planmäßig Ende November im Bundestag abgeschlossen werden können.
„Die neue Steuerschätzung für das kommende Jahr fließt jetzt in die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 ein. Vor unlösbare Aufgaben werden die Haushaltsverhandlungen jedoch nicht gestellt, auch da die Konjunkturkomponente der Schuldenregel zur Ankurbelung der Wirtschaft eine höhere Kreditaufnahme erlaubt. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir die laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt planmäßig Ende November im Bundestag abschließen werden.
Klar ist jedoch auch: Die Steuerschätzung zeigt einmal mehr, dass Deutschland zur Belebung der Konjunktur einen massiven Hochlauf öffentlicher und privater Investitionen braucht. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir nun zeitnah die Wachstumsinitiative im Bundestag verabschieden und auch, dass der Bundeskanzler in der kommenden Woche zu einem Industriegipfel einlädt.
Ich bin dafür, dass wir uns darüber hinaus über weitere Maßnahmen unterhalten. Dazu kann ein Deutschlandfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals zählen wie ihn die SPD-Fraktion seit Monaten fordert und nunmehr auch von Wirtschaftsminister Habeck aufgegriffen wurde. Ebenso ist eine Reform der Schuldenregel vorstellbar, um strukturell deutlich mehr Investitionen zum Wohle aktueller und zukünftiger Generationen etwa in die Infrastruktur und Bildung zu ermöglichen. Es geht darum, Geld für unsere Zukunft und unseren Wohlstand zu mobilisieren und zeitgleich Solidität und stabile Staatsfinanzen sicherzustellen.
Für mich ist klar, dass das Ziel immer sein muss, dass über die Schaffung guter Arbeitsplätze mehr Geld bei der arbeitenden Mitte, bei den arbeitenden Familien in diesem Land ankommt – so sichern wir Wohlstand und ein gutes Leben für die Bürgerinnen und Bürger.“
Andreas Rimkus:
„Es ist eine gute Nachricht, dass die Genehmigung für das Wasserstoffkernnetz erteilt wurde. Mit dem Startschuss für das Kernnetz beginnt der Ausbau von Autobahnen für den Wasserstofftransport durch ganz Deutschland und legt so den Grundstein für einen zügigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Damit geht Deutschland europaweit beispielgebend voran.
Für ein Gelingen der Energiewende müssen wir zukünftig einen großen Teil unserer Energie in Form von Wasserstoff speicher- und transportierbar machen. Eine leistungsfähige Infrastruktur und die erfolgreiche Transformation kann nur gemeinsam gelingen, das gilt für die Gasnetze ebenso wie für Strom, Wärme, Mobilität und Digitalisierung. Mit dem Startschuss für ein Wasserstoffkernnetz müssen wir deshalb auch ein Jahrzehnt der Infrastrukturen einläuten, in dem wir verstärkt deren Ausbau vorantreiben.
Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das aktuell im Parlament beraten wird, ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für Infrastrukturen des Wasserstoffhochlaufs und stellen damit weitere wichtige Weichen für den Weg in die klimaneutrale Gesellschaft.“
CDU-Generalsekretär Linnemann hat in einem Interview angekündigt, das Heizungsgesetz stoppen zu wollen, wenn die Union wieder an die Regierung käme. Keine gute Idee – sagt die klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin Nina Scheer.
„Ein verlässliches Merkmal der Klimaschutzpolitik von CDU/CSU ist erschreckende Konzeptlosigkeit. Es wird preisliche Entlastung eingefordert, aber in der Sache Preistreiberei verfolgt. Wer bestehende Regelungen zur Wärmewende abschaffen möchte, woran auch Förderprogramme hängen, und als Ersatz vollständig auf CO2-Bepreisung setzt, muss erklären, wie er für die Menschen Entlastung hinbekommen möchte.
Wenn mit den Worten von Herrn Linnemann alle Kostentreiber beseitigt werden sollen, bleibt zu erklären, warum die Union dann selbst nur kostentreibende Maßnahmen vorschlägt - vom Wiedereinstieg in die Atomenergie bis hin zur verstärkten CO2-Bepreisung. Atomenergie ist die weltweit teuerste Form der Stromgewinnung, die zudem der Allgemeinheit Versicherungshöchstgrenzen und damit Risikoübernahme abverlangen. Der Wiedereinstieg ist konzeptlos und lässt die Menschen mit absehbaren Kostensteigerungen allein.
Die Beseitigung von Kostentreibern verlangt vielmehr ein klares Bekenntnis zum beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien. Die aktuellen Ausbauzahlen beweisen die Wirksamkeit der vorgenommenen Änderungen. Ohne diese Maßnahmen droht der Wirtschaftsstandort Deutschland verlängert unter unkalkulierbaren Preissteigerungen in Abhängigkeit von fossilen Energieressourcen sowie massiven staatlichen Subventionen, ganz zu schweigen von Klimafolgeschäden zu leiden.
CDU/CSU sind eingeladen, den Weg des beschleunigten Umstieges auf Erneuerbare Energien zugunsten eines wettbewerbsfähigen, innovativen und resilienten Wirtschaftsstandortes mitzugehen, statt mit rückwärtsgewandten Forderungen die Menschen in immer neue Preisfallen zu stürzen."
Nach dem beispiellosen Schiffbruch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, das gleich zwei aufeinander aufbauende von CDU und Grünen getroffene Regelungen im Planungsrecht als „offensichtlich rechtswidrig“ und im Konflikt mit dem Bundesrecht beurteilt hatte, ruft die Landesregierung nun beim Bund um Hilfe, die selbst geschaffene Rechtsunsicherheit zu beheben. Die Lösung für mehr Rechtssicherheit liegt auf der Hand: Der schon bei Einführung erst im Mai 2024 höchst umstrittene § 36 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW sollte ersatzlos gestrichen werden. Dazu haben die Fraktionen von SPD und FDP gestern einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht (Drucksache 18/10884), der an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie überwiesen wurde.
Die Regierungsfraktionen haben bei den parlamentarischen Beratungen zum Sicherheitspaket der Bundesregierung eine Einigung erzielt. Die getroffenen Regelungen sollen in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag beschlossen werden.
Dirk Wiese (SPD), Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) und Konstantin Kuhle (FDP):
„Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die parlamentarischen Beratungen zum Sicherheitspaket der Bundesregierung abgeschlossen. Die Regelungen zu Migration, zu neuen Ermittlungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden des Bundes und zum Waffenrecht werden im Lichte der Sachverständigenanhörung im Bundestag geändert. Die Koalition wird die Änderungen am kommenden Mittwoch in den Innenausschuss des Bundestages einbringen und strebt einen Beschluss im Bundestag in der kommenden Sitzungswoche an, sodass der Bundesrat am 18. Oktober erreicht werden kann.“
Am Donnerstag hat der Bundestag für eine Fortentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes gestimmt. Der Fokus liegt auf dem Betreuungsschlüssel und der Sprachförderung, um Kindern die besten Voraussetzungen zu ermöglichen, erklärt Sönke Rix.
„Die Bundesregierung bringt mit dem neuen Qualitätsentwicklungsgesetz die frühkindliche Bildung auf ein neues Level und investiert in den nächsten zwei Jahren vier Milliarden Euro. Der Fokus liegt auf zentralen Stellschrauben wie dem Betreuungsschlüssel und der Sprachförderung, um Kindern die besten Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu ermöglichen.
Entscheidend ist: Jedes Bundesland muss zwingend Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel ergreifen, denn nur mit ausreichend qualifiziertem Personal können die ehrgeizigen Ziele umgesetzt werden. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage dafür, dass Eltern in Deutschland bald in jedem Bundesland auf einheitliche Qualitätsstandards vertrauen können.“
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag in Kraft. Aktuell stehen nur für etwas mehr als die Hälfte der Grundschulkinder OGS-Plätze zur Verfügung. Gleichzeitig offenbart sich mit Blick auf die Qualität des OGS-Angebots ein riesengroßer Flickenteppich. Wie groß die regionalen Unterschiede in Nordrhein-Westfalen sind, hat die Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion unlängst aufgezeigt: Während finanzschwache Kommunen weniger als 5000 Euro pro OGS-Gruppe dazu geben können, steuern finanzstarke Kommunen mitunter über 80.000 Euro bei. Daher hat die SPD-Fraktion heute einen Antrag im Plenum des Landtags zur Abstimmung gestellt, der einen rechtsverbindlichen Rahmen und eine verlässliche Finanzierung für den zügigen Ausbau der Plätze im Offenen Ganztag fordert, so dass ab 2026 der Rechtsanspruch an allen Grundschulen in NRW eingelöst werden kann. Das haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU und GRÜNE mit ihrer Mehrheit abgelehnt.
Hierzu erklären Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher:
Dr. Dennis Maelzer:
„Heute hat die schwarz-grüne Koalition wieder eine Chance vertan, endlich ein klares Bekenntnis zum bedarfsgerechten Ausbau der OGS-Plätze abzugeben. Denn eine verlässliche Betreuung und ein gutes Bildungsangebot bis in den Nachmittag hinein sind für viele berufstätige Familien mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unerlässlich. Schulen und Eltern wurden wieder enttäuscht. Es gibt im Parlament keine Mehrheit dafür, dass das Land alle notwendigen finanziellen Kraftanstrengungen unternimmt und alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schafft, um die Kommunen bei der Schaffung der 200.000 noch fehlenden OGS-Plätze zu unterstützen. So bleibt ein qualitätsvolles und ausreichendes Angebot von der Postleitzahl abhängig; landesweit gleiche Bildungschancen für unsere Grundschülerinnen und Grundschüler soll es nach dem Willen von CDU und Grüne nicht geben.“
Dilek Engin
„Wir sind nach wie vor gemeinsam mit den Städten und Gemeinden der Überzeugung, dass für einen gesteuerten Ausbau an OGS-Plätzen ein Landesausführungsgesetz notwendig ist. Darin müssen klare Standards für Personalschlüssel, Gruppengrößen, pädagogische Konzepte, verlässliche Finanzierung, Raumbedarf und Qualifikation des Personals rechtsverbindlich geregelt werden. Auch muss ein Ausführungsgesetz Gestaltungskorridore für die Umsetzung des rhythmisierten Ganztags erlauben, der einen kindgerechten Wechsel zwischen Unterrichts- und Erholungsphasen erlaubt. Wenn wir hier nicht endlich durch ein Gesetz einen einheitlichen Rahmen schaffen, haben wir weiterhin in NRW einen Flickenteppich. Und der Blick in den Kalender macht deutlich: Viel Zeit bleibt nicht mehr für ein Ausführungsgesetz, mit dem wir die Chancengleichheit für unsere Kinder verbessern können.“
Kommunikationschaos der Landesregierung nach dem Terroranschlag muss untersucht werden
Wie der Spiegel heute berichtet, sollen interne Regierungsprotokolle über die chronologischen Geschehens- und Informationsabläufe zum Terroranschlag vom 23. August 2024 den öffentlichen Angaben der Landesregierung widersprechen. Demnach steht der Verdacht im Raum, dass Innenminister Reul den Landtag möglicherweise nicht wahrheitsgemäß über seine und interne Kenntnisstände zu fraglichen Zeitpunkten informiert haben könnte. Fragwürdig in diesem Zusammenhang ist auch, dass er offenbar im Nachgang seine mündlichen Aussagen vor dem Landtag im schriftlichen Protokoll korrigiert haben soll.
Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Es stehen mit der Berichterstattung erhebliche Vorwürfe im Raum. Die Landesregierung muss umgehend für Klarheit sorgen, wie der genaue Ablauf gewesen ist und ob Minister Reul dem Landtag womöglich nicht die Wahrheit gesagt hat. Sollte dies so sein, wäre das ein veritabler Skandal. Auch die Äußerungen von Ministerin Paul müssen jetzt dahingehend noch einmal überprüft werden.
Es ist gut, dass schon bald ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Vorgänge rund um den Terroranschlag vom 23. August 2024 aufklären wird. Die jetzt bekannt gewordenen Widersprüche zeigen, dass auch die interne und externe Kommunikation der Regierungsbehörden untersucht werden muss. Hierzu werden die demokratischen Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP – wie vereinbart – die Landesregierung umgehend dazu auffordern, sämtliche Kommunikationsdaten zu sichern. Wir gehen allerdings davon aus, dass die Sicherung schon längst geschehen ist. Alles andere wäre angesichts der bekannt gewordenen Entwicklungen ein weiterer Skandal.“
Zu den von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten industriepolitischen Eckpunkten erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:
»Die NRWSPD fordert bereits seit längerem weitere Schritte für Planungssicherheit und wettbewerbsfähige Industriestrompreise. Die heute von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten Eckpunkte für eine industriepolitische Agenda geben genau dafür jetzt einen wichtigen zusätzlichen Impuls. Erleichterungen für die Industrie, wie die Entlastungen bei Strompreisen und Netzentgelten, werden gerade auch im Industrieland NRW spürbar sein und viele Betriebe vor Ort merklich entlasten.
Jetzt kommt es darauf an, weiterhin gemeinsam eine wirksame industriepolitische Agenda zu gestalten. Diese muss Unternehmen, Gewerkschaften und Politik einbeziehen. Zusammen mit den heute angekündigten Maßnahmen und der bereits beschlossenen Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Haushalt sowie der Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen auf das europäische Minimum sind wir auf einem guten Weg. Insgesamt ist das ein Industriestrompaket, das sich sehen lassen kann.
Klar ist: In diesen schwierigen Zeiten hat die Politik die Verantwortung alles dafür zu tun, dass unsere Industrie nicht in die Knie geht, sondern die Transformation gut meistert. Das gilt für das Industrieland NRW in besonderem Maße, hier erwarte ich auch von der Landesregierung mehr Klarheit und Entschlossenheit im Handeln.«
06.11.2024, 19:00 Uhr MV der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
13.11.2024, 18:30 Uhr Treff des SPD OV Am Wiehen
18.11.2024 Stadtverbandsvorstand
21.11.2024, 19:30 Uhr OV-Treff Werste
06.12.2024, 19:00 Uhr Jahresabschlussessen der SPD Rehme/Babbenhausen-Oberbecksen
19.12.2024, 19:30 Uhr Jahresabschluss des OV Werste
20.12.2024, 18:00 Uhr Weihnachtsessen des SPD OV Bad Oeynhausen-Lohe
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