Erhebliche Mehrbelastungen für Eigentümer und Mieter vermeiden
„Wohnen, egal ob im Eigentum oder zur Miete, muss in unserer Stadt bezahlbar bleiben“, unterstreicht Henrike Diestelhorst, stellv. Bürgermeisterin (SPD). Doch genau das wird durch die ab Januar 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform erheblich in Frage gestellt. Denn die Reform der Grundsteuer B kann dazu führen, dass Wohngebäude künftig stärker belastet werden, Gewerbeimmobilien im gleichen Atemzug deutlich entlastet werden. So liegt der Messbetrag für Geschäftsgrundstücke in Bad Oeynhausen aufgrund der Reform um bedenkliche 61 Prozent unter den Werten von vor der Reform.
Unbedingt die Möglichkeit zur Einführung einer differenzierten Grundsteuer B nutzen
„Bleibt es bei einem einheitlichen Hebesatz, führt dies automatisch zu Ungleichbehandlungen“, ergänzt SPD-Vorsitzender Gerhard Beckmann. Betroffen seien Eigentümer von Wohngrundstücken, aber auch Mieter, denn eine Erhöhung der Grundsteuer kann vom Vermieter über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Nutznießer der Reform seien allein Geschäftsgrundstücke. „Ob das so gewollt sei?“
Um diese Unwucht aufzufangen, wird in Nordrhein-Westfalen den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zur Einführung einer unterschiedlichen Grundsteuer für Wohn- und Geschäftsgrundstücke eingeräumt. „Wir als SPD sprechen uns eindeutig für diese sogenannten differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer B aus, alles andere ist den Hausbesitzern und Mietern in Bad Oeynhausen nicht zu erklären“, formuliert Fraktionschef Olaf Winkelmann die Position der SPD.
Gleichzeitig verweist Winkelmann auf die aktuelle Beispielrechnung des NRW-Finanzministeriums vom September: „Möchte die Stadt den gleichen Grundsteuerbetrag einnehmen, müssten ab Januar 2025 bei einem einheitlichen Hebesatz majestätische 821 %-Punkte für Wohngrundstücke bezahlt werden. Aktuell sind es 552 %-Punkt, also eine Steigerung in 12 Monaten um gut 48 Prozent. Zuvor hatten CDU und GRÜNE bereits Anfang 2024 die Grundsteuer B in Bad Oeynhausen von 480 %-Punkten auf 552 %-Punkte erhöht. Würde hingegen eine differenzierte Grundsteuer eingeführt, ergeben sich für Wohngrundstücke 674 %-Punkte und für Geschäftsgrundstücke 1.264 %-Punkte. „Mit diesen Zahlen kann jeder einzelne seine Mehrbelastungen ausrechnen.“
Alle Zahlen seien Orientierungswerte vom Ministerium, denn in der konkreten Festsetzung der Hebesätze ist die Stadt frei. Doch es zeigt sich deutlich: Die Variante mit den differenzierten Hebesätzen für Wohngrundstücke ist erheblich gerechter.
„Gerne wird auch von Kritikern angeführt, dass zur Einführung der differenzierten Grundsteuer umfangreiche Begründungspflichten der Stadt entstehen“ so Winkelmann. Mittlerweile liege jedoch ein Expertengutachten der Landesregierung vor mit der Einschätzung, dass die Einführung rechtssicher umgesetzt werden könne.